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   VG Berlin, 23.06.2014 - 34 K 153.09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,42381
VG Berlin, 23.06.2014 - 34 K 153.09 (https://dejure.org/2014,42381)
VG Berlin, Entscheidung vom 23.06.2014 - 34 K 153.09 (https://dejure.org/2014,42381)
VG Berlin, Entscheidung vom 23. Juni 2014 - 34 K 153.09 (https://dejure.org/2014,42381)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 113 Abs 1 S 4 VwGO, § 91 Abs 1 VwGO, § 43 Abs 1 VwGO
    Zulässigkeit einer Feststellungsklage, gerichtet auf die Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Einvernehmenserklärung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 16.05.2007 - 3 C 8.06

    Wein; Weinprüfung; Sinnenprüfung; organoleptische Prüfung; Prüfungskommission;

    Auszug aus VG Berlin, 23.06.2014 - 34 K 153.09
    Der Zeitpunkt, auf den es bei einer Entscheidung über die ursprüngliche Klage angekommen wäre, muss vielmehr deckungsgleich mit demjenigen sein, auf den im jeweiligen Fortsetzungsfeststellungsverfahren abzustellen ist (vgl. OVG für Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 29. Mai 2013 - 10 A 2611/11 -, BauR 2013, 1637 und BVerwG, Urteil vom 16. Mai 2007 - 3 C 8/06 -, BVerwGE 129, 27).
  • BVerwG, 26.01.1996 - 8 C 19.94

    Klagen gegen kommunale Mietspiegel sind unzulässig

    Auszug aus VG Berlin, 23.06.2014 - 34 K 153.09
    Dabei sind unter einem feststellungsfähigen Rechtsverhältnis die rechtlichen Beziehungen zu verstehen, die sich aus einem konkreten Sachverhalt aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Norm für das Verhältnis von (natürlichen oder juristischen) Personen untereinander oder einer Person zu einer Sache ergeben, kraft deren eine der beteiligten Personen etwas Bestimmtes tun muss, kann oder darf oder nicht zu tun braucht (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Jan. 1996 - 8 C 19/94 -, BVerwGE 100, 262-275).
  • BVerfG, 16.12.1983 - 2 BvR 1160/83

    Nachrüstung

    Auszug aus VG Berlin, 23.06.2014 - 34 K 153.09
    Den Rechtsbehelf der Verfassungsbeschwerde gewährt Artikel 93 Abs. 1 Nr. 4a GG, § 90 BVerfGG nur gegen ein Verhalten der staatlichen, deutschen, an das Grundgesetz gebundenen öffentlichen Gewalt (vgl. BVerfGE 1, 10 ; 58, 1 ; 66, 39 ; Bethge, in: Maunz/Schmidt-Bleibtreu/Klein/Bethge, BVerfGG, § 90 Rn. 326 ff. ).Die vom Beschwerdeführer im Schwerpunkt geltend gemachten Rechtsverluste sind jedoch ausschließlich unmittelbare Folge der Entscheidung der amerikanischen Behörden; insbesondere die Anordnung und Durchführung der erfolgten Abschiebung beziehungsweise Überstellung des Beschwerdeführers wurde in dortiger alleiniger Zuständigkeit und Verantwortung getroffen.
  • BVerfG, 23.06.1981 - 2 BvR 1107/77

    Eurocontrol I

    Auszug aus VG Berlin, 23.06.2014 - 34 K 153.09
    Den Rechtsbehelf der Verfassungsbeschwerde gewährt Artikel 93 Abs. 1 Nr. 4a GG, § 90 BVerfGG nur gegen ein Verhalten der staatlichen, deutschen, an das Grundgesetz gebundenen öffentlichen Gewalt (vgl. BVerfGE 1, 10 ; 58, 1 ; 66, 39 ; Bethge, in: Maunz/Schmidt-Bleibtreu/Klein/Bethge, BVerfGG, § 90 Rn. 326 ff. ).Die vom Beschwerdeführer im Schwerpunkt geltend gemachten Rechtsverluste sind jedoch ausschließlich unmittelbare Folge der Entscheidung der amerikanischen Behörden; insbesondere die Anordnung und Durchführung der erfolgten Abschiebung beziehungsweise Überstellung des Beschwerdeführers wurde in dortiger alleiniger Zuständigkeit und Verantwortung getroffen.
  • BVerwG, 10.10.2002 - 6 C 8.01

    Telekommunikation; Klagebefugnis; Sprungrevision und Verfahrensfehler;

    Auszug aus VG Berlin, 23.06.2014 - 34 K 153.09
    Gegenstand der Feststellungsklage kann auch ein Rechtsverhältnis zwischen dem Beklagten und einem Dritten sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Oktober 2002 - 6 C 8/01 -, BVerwGE 117, 116).
  • BVerfG, 25.03.1981 - 2 BvR 1258/79

    Einlieferungsersuchen

    Auszug aus VG Berlin, 23.06.2014 - 34 K 153.09
    Sie bewirkte weder unmittelbar noch mittelbar einen der Bundesrepublik Deutschland zurechenbaren Eingriff in die Freiheit des Beschwerdeführers (vgl. zum Rechtsschutz im Zusammenhang mit Einlieferungs- bzw. Auslieferungsersuchen: BVerfGE 57, 9 ff. ; Oberlandesgericht München, Beschluss vom 18. Oktober 1974 - 1 V As 67/74 -, NJW 1975, S. 509 ff.; Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21. Dezember 1988 - 17 A 2618/85 -, StV 1989, S. 446 ; Vogler, a.a.O., S. 328 f.).
  • BVerfG, 17.06.2009 - 2 BvR 1076/09

    Verfassungsbeschwerde gegen Abschiebung beziehungsweise Überstellung aus den USA

    Auszug aus VG Berlin, 23.06.2014 - 34 K 153.09
    Die dagegen und gegen den Beschluss der Kammer vom 5. Mai 2009 gerichtete Verfassungsbeschwerde nahm das Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung an (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17.06.2009 - 2 BvR 1076/09 -, juris).
  • BVerfG, 11.10.1951 - 1 BvR 95/51

    Begriff der "öffentlichen Gewalt" i.S. von § 90 Abs. 1 BVerfGG

    Auszug aus VG Berlin, 23.06.2014 - 34 K 153.09
    Den Rechtsbehelf der Verfassungsbeschwerde gewährt Artikel 93 Abs. 1 Nr. 4a GG, § 90 BVerfGG nur gegen ein Verhalten der staatlichen, deutschen, an das Grundgesetz gebundenen öffentlichen Gewalt (vgl. BVerfGE 1, 10 ; 58, 1 ; 66, 39 ; Bethge, in: Maunz/Schmidt-Bleibtreu/Klein/Bethge, BVerfGG, § 90 Rn. 326 ff. ).Die vom Beschwerdeführer im Schwerpunkt geltend gemachten Rechtsverluste sind jedoch ausschließlich unmittelbare Folge der Entscheidung der amerikanischen Behörden; insbesondere die Anordnung und Durchführung der erfolgten Abschiebung beziehungsweise Überstellung des Beschwerdeführers wurde in dortiger alleiniger Zuständigkeit und Verantwortung getroffen.
  • BGH, 05.07.1990 - III ZR 190/88

    Amtspflichten des Gewerbeaufsichtsamts im Baugenehmigungsverfahren

    Auszug aus VG Berlin, 23.06.2014 - 34 K 153.09
    Diese ist regelmäßig nicht gegeben, wenn die beklagte Behörde gegenüber einer anderen (Genehmigungs- oder Vollzugs-)Behörde lediglich durch Erteilung einer Auskunft oder ihrer Zustimmung bzw. ihres Einvernehmens tätig geworden ist (vgl. BGH, Urteil vom 5. Juli 1990 - III ZR 190/88 -, NVwZ 1991, 707; Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 24. April 2004 - 2 L 116/01 -, BauR 2005, 149; Zimmerling in: jurisPK-BGB, 7. Aufl. 2014, § 839 BGB Rdnr. 104, juris mit weiteren Nachweisen).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.05.2013 - 10 A 2611/11

    Erteilung eines bauplanungsrechtlichen Vorbescheides für die Nutzungsänderung

    Auszug aus VG Berlin, 23.06.2014 - 34 K 153.09
    Der Zeitpunkt, auf den es bei einer Entscheidung über die ursprüngliche Klage angekommen wäre, muss vielmehr deckungsgleich mit demjenigen sein, auf den im jeweiligen Fortsetzungsfeststellungsverfahren abzustellen ist (vgl. OVG für Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 29. Mai 2013 - 10 A 2611/11 -, BauR 2013, 1637 und BVerwG, Urteil vom 16. Mai 2007 - 3 C 8/06 -, BVerwGE 129, 27).
  • VG Berlin, 05.05.2009 - 34 L 152.09

    Bundesregierung muss Abschiebung Demjanjuks nicht stoppen

  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.05.2009 - 10 S 17.09

    Eilantrag Demjanjuks auch vor dem OVG erfolglos

  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.10.2012 - 10 M 20.12

    Gewährung von Prozesskostenhilfe für einen Verstorbenen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.10.1993 - 1 A 904/90

    Deutscher Gewerkschaftsbund ; Einzelgewerkschaften; Öffentlicher Dienst;

  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.04.2003 - 2 L 116/01

    Keine Anfechtung des gemeindlichen Einvernehmens der Gemeinde durch von der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.1988 - 17 A 2618/85
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